Folgende Leistungen erbringen wir für Sie:

 

– Besuch der Mieter direkt vor Ort
– Vereinbarung von Ratenzahlungen
– Vereinbarung von Abtretungen
– Hilfestellung zur Beantragung von Darlehn bei öffentlichen Stellen, um den Wohnraum zu erhalten
– Vermittlung an den sozialen Dienst der jeweiligen Stadt – vor Zwangsräumung
– Feste Mietersprechstunden in Ihren Räumlichkeiten vor Ort
– Kontaktaufnahme zu Bürgen
– Regelmäßige Sachstandsmitteilungen an den Auftraggeber

 

Wir möchten ausdrücklich erwähnen, dass wir kein Inkassounternehmen im Sinne des § 10 Abs. 1 RDG sind, sondern das Forderungsmanagement im Namen unserer Auftraggeber ausführen.